Frühuntersuchung
Liebe
Eltern,
der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von
3-6 Jahren die zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die
Früherkennungsuntersuchung führt später in
die Individual- und Gruppenprophylaxe.
im 30-42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchung statt, im 42-54. Lebensmonat eine
zweite Untersuchung, im 54-74. Lebensmonat die dritte
Früherkennungsuntersuchung, bei hohem Kariesrisiko empfehlen
wir zusätzlich eine Ernährungsberatung
und Fissurenversiegelung
zur Prophylaxe.

Bringen
Sie Ihr Kind doch zu Ihren Behandlungsterminen einfach mit.
und minimalinvasiv
Nehmen Sie das Kind möglichst frühzeitig mit, damit
es Zeit hat sich an die fremde Umgebung und an uns zu gewöhnen
und nicht erst dann kommen muss, wenn es Schmerzen hat und eine
Behandlung unumgänglich ist.