Frühuntersuchung
Liebe Eltern,
der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von
3-6 Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
Die Früherkennungsuntersuchung führt später in die Individual- und
Gruppenprophylaxe.
im 30-42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
statt, im 42-54. Lebensmonat eine zweite Untersuchung, im 54-74. Lebensmonat die
dritte Früherkennungsuntersuchung, bei hohem Kariesrisiko empfehlen wir
zusätzlich eine Ernährungsberatung und Fissurenversiegelung
zur Prophylaxe.

Bringen Sie Ihr Kind doch zu
Ihren Behandlungsterminen einfach mit.
Nehmen Sie das Kind möglichst frühzeitig mit, damit es Zeit hat sich
an die fremde Umgebung und an uns zu gewöhnen und nicht erst dann
kommen muss, wenn es Schmerzen hat und eine Behandlung unumgänglich
ist.