Bonusheft
Schon seit 1989 ist das Bonusheft für
regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog.
"Gesundheitsreform- Gesetz" eingeführt. Wer dennoch ohne
Bonusheft ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch
darauf ansprechen.
Bonusheft
Jedes
Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die
mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und
Jugendliche - sollten ein Exemplar haben! Es ist nicht
größer als ein Personalausweis und passt in jedes
Portmonee oder in die Brieftasche.
Mehr
Geld von der Krankenkasse
Ein
regelmäßig geführtes Heft ist bares Geld
wert! Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine
Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer
sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich
regelmäßig im Rahmen der Individualprophylaxe
betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht
nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass
er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht?
Das
Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten,
regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt
vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle - das
bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh
erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt
werden können. Das nützt nicht nur den Patienten,
sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere
Behandlungskosten.
Sollte
dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz - Brücke,
Prothese, Krone - ersetzt werden müssen, dann belohnt die
Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die
Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einen Plus an Zuschuss.
Und
so funktioniert das:
Bonusheft
Nach
der Rechtslage bekommt der Patient zum normalen Zuschuss
seiner Krankenkasse einen Extra- Zuschuss von 20%, wenn
regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt
über einen Zeitraum von fünf Jahren
lückenlos nachgewiesen werden. Können diese
Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren
nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um
10 auf insgesamt 30% erhöht.
Patienten,
die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung
wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt
gewesen sein und diesem im Ausweisheft vermerken lassen. Für
Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt
es ein spezielles Vorsorge- Programm, das unterschiedliche
Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen
beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt
"IP- Programm" (IP = Individualprophylaxe) und erfordert von den
Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt.
Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen
festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Die Kosten für diese
Vorsorgebehandlungen nach dem IP- Programm werden von der Krankenkasse
übernommen. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-
Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes
betätigt.
Was
tun, wenn ein Stempel fehlt?
Wenn
ein Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen fehlt,
sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu
lassen. Voraussetzung für das Nachstempeln ist allerdings,
dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung bzw. die
Prophylaxe- Maßnahmen hat durchführen lassen, was in
der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre
Aufgabe, an einen Eintrag zu denken.
Wer
die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die
Vorteile der Bonusregelung nicht zurückgreifen, dann muss man
sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten und
regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten, bis man
wieder Anspruch auf die Zuschüsse hat.
Was
tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Wenn
das eigene Heft oder das der Kinder verlorengegangen ist,
können wir ein Neues ausfüllen. Anhand der
Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei uns zur
Untersuchung oder Prophylaxe- Behandlung war.
Steht
ein Zahnarztwechsel an, verliert der Ausweis natürlich nicht
seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen
Einträge fortsetzen oder er stellt ein
weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte"
Nachweisheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem
2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der
Krankenkasse vorzulegen.
Nicht
nur wegen des Bonus zum Zahnarzt!
Das
Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert
- wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine
Nebensächlichkeit oder lästige Pflichtübung.
Allein wegen dieser finanziellen Vorteile sollte man aber eigentlich
nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund
sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange
Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen! Kein Zahnersatz kann
so gut sein wie das Original, das er ersetzt - und kein Bonus bringt in
der Regel soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig
bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an
regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der
mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und
Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne - das ist ein
natürliches Kapital und ein großes Stück
Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche
Visitenkarte!